Vertragsrecht

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Der Fachbereich rechtliche Vorsorge wird in unserer spezialisierten Kanzlei durch Rechtsanwalt Gerhard Strobl bearbeitet.

Sie erreichen Rechtsanwalt Strobl telefonisch unter der Durchwahl 089 / 6494 4822.

Rechtliche Vorsorge für Privatleute schützt vor massiven Unbilligkeiten nach einer Erkrankung, einem Unfall, bei Pflegebedürftigkeit, also in allen Situationen, in denen man sonst nach Gedeih und Verderb anderen ausgeliefert wäre.

Ihre Zukunft sollte ihrem Willen entsprechen. Dies muss auch in gesundheitlichen Zuständen gelten, in denen man als Gesunder spontan befragt eigentlich gar nicht mehr leben möchte.

Es ist allgemeines Lebensrisiko, dass Menschen plötzlich nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Nur die Klugen bauen für diese Fälle vor. Andere verdrängen die sinnvolle Vorsorge aus dem Blickfeld. Doch ohne ausreichende eigene rechtliche Vorsorge muss das Amtsgericht – Abteilung für Betreuungssachen (Betreuungsgericht, ehemals "Vormundschaftsgericht") die gesetzliche rechtliche Betreuung einrichten. Der durch das Amtsgericht bestellte rechtliche Betreuer wird dann für bestimmte Aufgabenkreise zuständig, beispielsweise für die finanziellen Dinge, oder auch für die ordnungsgemäße Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, gegenüber Krankenkassen, gegenüber Mietern und Vermietern.

Durch vorausschauende rechtliche Vorsorge können Sie selbst bestimmen, wer im Leidensfall Ihre persönlichen Angelegenheiten wahrnehmen soll. In Betracht kommen Menschen aus Ihrem sozialen Umfeld, oder mit spezieller Fachkompetenz ausgestattete Dritte, also wahrscheinlich familienfremde. Als zwingende Voraussetzung sollten vorliegen

Entscheiden Sie selbst, wen Sie als Ihren Vertreter im schwersten Schicksalsfall bestimmen wollen. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung von Patientenverfügungen (bindet die ärztliche Behandlung an Ihren Willen) und Vorsorgevollmacht (bindet Ihren Vertreter an Ihren Willen). Lassen Sie sich bei der Formulierung Ihrer Patientenverfügung, bei der Abfassung Ihrer Vorsorgevollmacht fachlich begleiten, so dass Ihre Zukunft auch Ihrem Willen entspricht. Es soll kein Amtsgericht bestimmen, dass womöglich dann nur noch wirtschaftlich interessierte Angehörige über Ihre Belange bestimmen.

Absolute Gewissheit über sachgerechte und auf Ihre Person zugeschnittene Interessensvertretung können wir auch in Persona bieten. Als vertrauensvoller Vertreter steht Ihnen Rechtsanwalt Gerhard Strobl zur Verfügung. Sie erreichen Rechtsanwalt Strobl unter der direkten Durchwahl 089 / 6494 4822.

Kurze Informationen zu den Rechtsbegriffen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erhalten Sie hier:

Information zur Vorsorgevollmacht Information zur Betreuungsverfügung Information zur Patientenverfügung

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