Vertragsrecht

Schenkungsrecht

Der Fachbereich Vertragsrecht wird in unserer spezialisierten Kanzlei durch Rechtsanwalt Gerhard Strobl bearbeitet.

Sie erreichen Rechtsanwalt Strobl telefonisch unter der Durchwahl 089 / 6494 4822.

Schenkungsrecht ist Vertragsrecht. Wie bei allen anderen Verträgen gibt es Rechte und Pflichten für beide Seiten.

Wollen Sie eine Schenkung widerrufen? Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und setzen Ihre Rechte durch.

Oft ändern sich die Verhaltensweisen der Beschenkten in dem Moment, in dem sie bekommen haben, was sie wollten. Wir helfen Ihnen, klären die Situation, und gehen nach Ihrem Wunsch auch sozialverträglich mit dem Gegner um.

Um derartige Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden helfen wir Ihnen, den gewünschten Schenkungsvertrag eindeutig und streitvermeidend abzufassen. Konstruktive und postive Umgangsweise auch mit dem Beschenkten ist dabei selbstverständlich.

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