








Sie erreichen Rechtsanwalt Strobl telefonisch unter der Durchwahl 089 / 6494 4822.
Bei allen Fragen betreffend Privatdarlehen erhalten Sie rechtliche und strategische Unterstützung. Im Vorfeld gilt es, Modalitäten zu klären und Sicherheiten zu bilden. Die Notwendigkeit von Sicherheiten ist für den Darlehensgeber offensichtlich, jedoch für den Darlehensnehmer fast noch mehr. Denn ein Kündigungerecht des Darlehensgebers ist an die vorausgesetze Sicherheit geknüpft - deswegen ist es schwer anzuraten, diese Sicherheit auch genau zu definieren. Dies gilt übrigends auch für Bankdarlehen.
Haben Sie einer Person Ihres Vertrauens einen hohen Betrag geliehen und auf einmal wurden die dabei abgesprochenen Vereinbarungen vom Darlehensnehmer nicht mehr eingehalten? Ihre Versuche zum Dialog, um eine gemeinsame Lösungen zu finden sind gescheitert? Nach einer deratigen persönlichen Enttäuschung sollte nicht auch noch ein wirtschaftliche Schaden bleiben. Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft sollten eher belohnt als bestraft werden! Nach einer derertigen persönliche Verletzung muss man nicht passiv bleiben. Wir übernehmen für Sie die direkte Auseinandersetzung und Rechtsdurchsetzung. Durch unsere Vorgehensweise sind Sie nicht befangen. Durch unsere Vertretung müssen Sie nicht tatenlos zusehen, wie Ihr guter Wille zu Ihrem Nachteil ausgenutzt wird.
Im Fall der Fälle sind außergerichtliche und konstruktive Verhandlungen für uns ebenso selbstverständlich wie konzeptionelle und durchsetzungsstarke Prozessführung. Wir helfen Ihnen bei der Gewährung eines Darlehens ebenso, wie bei der anschließenden Durchsetzung Ihrer Rechte.
Seitenanfang