Verkehrsrecht

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafsachen

Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie wegen eines Verkehrsvergehens wie z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht oder fahrlässiger Körperverletzung? Ihre Rechte gegenüber den Behörden und Gerichten müssen gewahrt werden. Es ist schnelle Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt geboten. Ihre Aussage gegenüber der Polizei kann später zu erheblichen Problemen führen. Wir raten grundsätzlich dazu, gegenüber den Ermittlungsbehörden nie eine Einlassung zur Sache abzugeben, ohne dass der Anwalt zuvor die Ermittlungsakte eingesehen hat. Sie belasten sich ansonsten unter Umständen selbst. Bereits eine anwaltliche Beratung nach Akteneinsicht kann Ihnen viel Ärger ersparen.

Aber auch die Angemessenheit einer verhängten Strafe oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis lässt sich mit anwaltlichem Beistand besser überprüfen. Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen der Höhe der Geldstrafe oder der Dauer der verhängten Sperrfrist führt nicht selten zu Erfolgen.

Kostenhinweis: Auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts übernehmen wir gerne die Aufgabe, bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Kostendeckung nachzusuchen. Beachten Sie jedoch, dass die Rechtsschutzversicherung Ihre Leistung von Ihnen zurückverlangen kann, wenn Sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat verurteilt werden sollten. Sollten Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir Sie gerne über die Höhe der Kosten auf, die auf Sie zukommen können.

Der Blick in die Verfahrensakte lohnt sich immer - er kann Ihnen das Fahrverbot ersparen oder zu einer erheblichen Senkung des Bußgeldes führen.

Insbesondere bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Fahrerflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (315 c StGB) und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)  handelt es sich um Straftaten, deren Begehung zur Verhängung von Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Als empfindliche Nebenstrafe fordert die Staatsanwaltschaft oftmals die Entziehung der Fahrerlaubnis.

In solchen Verfahren bieten wir Ihnen eine umfassende Verteidigung. Nicht nur Rechtswissen ist hier gefragt, sondern auch Kenntnisse der Biometrik, der Kriminaltechnik und der Rechtsmedizin.

Rechtsanwalt Strobl ist Ansprechpartner in allen Fragen zum Verkehrsstrafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten.

Sie erreichen Rechtsanwalt Strobl telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 22.

Rechtsanwältin Kroner ist Ansprechpartnerin in allen Fragen zum Verkehrsstrafrecht.

Sie erreichen Rechtsanwältin Kroner telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 10.

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