








Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Nichteinhaltung des Abstandes, unerlaubten Telefonierens erhalten? Mit einem Bußgeldbescheid wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Wir wenden Bußgeldbescheide ab.
Wird Ihnen ein Anhörungsbogen zugeschickt, ist es ratsam, nur die Pflichtangaben zu machen. Bedachtes Vorgehen ist in jedem Falle sinnvoll, denn Sie äußern sich in der Anhörung ohne Kenntnis, welche Sanktionen drohen. Die Höhe des Bußgeldes wird Ihnen erst im Bußgeldbescheid eröffnet. Es kann auch vorkommen, dass Sie durch die Polizei beim Autofahren angehalten und befragt werden oder die Polizei sogar direkt zu Ihnen nach Hause kommt. Wir raten in all diesen Fällen, nur die Pflichtangaben nach § 111 OWiG anzugeben (Name, Anschrift, Geburtsort, usw.).
Nach der Zustellung eines Bußgeldbescheides haben Sie zwei Wochen Zeit, dagegen Einspruch einzulegen. Dies übernehmen wir für SIe. Gleichzeitig beantragen wir zur Prüfung der Erfolgsaussichten Akteneinsicht. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und Kosten werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Kommt es zum Gerichtsverfahren vor dem Strafgericht, verteidigen wir Ihr Rechte sachlich und kompetent.
Sollte Sie die Aussicht auf ein Strafverfahren erst einmal abschrecken - der Blick in die Akte lohnt sich fast immer. Wir besprechen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und richten die Strategie an der Rechtslage und an Ihren Vorstellungen aus. Die Verhandlungsführung vor Gericht übernehmen wir.
Der Fachbereich Verkehrsrecht wird in unserer spezialisierten Kanzlei durch Rechtsanwalt Gerhard Strobl bearbeitet.
Sie erreichen Rechtsanwalt Strobl telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 22.
Nachfolgend einige Bemerkungen zu den gängigsten Themen aus dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:
Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten und ein Bußgeld noch dazu? Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Beachten Sie aber vorweg, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen haben. Gerne prüfen wir im Rahmen der Erstberatung auch Ihren Versicherungsvertrag dahingehend. Meist genügt aber auch ein Anruf bei Ihrem Versicherer, um die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung zu erfahren.
Da mit einem Bußgeldverfahren nicht nur die Zahlung eines Bußgeldes, sondern auch die Frage nach einem Fahrverbot, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg oder auch die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches verbunden sein können, zählen natürlich nicht nur finanzielle Aspekte.
In der Regel wird das Bußgeldverfahren eingestellt, wenn nicht festgestellt werden kann, wer das fragliche Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat (z.B. bei einem Familienwagen). Als Folge können Sie unter Umständen zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit dieser Auflage.
Nur unter sehr speziellen Umständen sind Messungen durch Radargeräte fehlerhaft. Eichung, Aufstellung und Justierung sollten anwaltlich überprüft werden. Vor Gericht kann ein Antrag zur Einholung eines Sachverständigengutachtens über mögliche Messfehler gestellt werden. Die Kosten eines Sachverständigengutachtens können hoch sein. Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Bei einem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der Messung eines nachfahrenden Polizeifahrzeuges, prüfen wir, ob dies für den Bestand eines Bußgeldbescheides ausreichend ist.
Bei der Teilnahme am Verkehr unter Alkohol-, Medikamenten- oder gar Drogeneinfluss kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden - auch ohne dass es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Wir vertreten Ihre Rechte.
Der Bußgeldkatalog legt die bekannten Regelfahrverbote fest, wie bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, bei Unterschreiten des geforderten Sicherheitsabstandes, bei Rotlichtverstößen, beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage.
Im Verkehrszentralregister in Flensburg werden die angeordneten Punkte erfasst. Ab 18 Punkten kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis. Wir helfen Ihnen auf Ihrem Weg, die Punkte bereits vorher abzubauen.
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