Verkehrsrecht

Schnelle Hilfe bei allen verkehrsrechtlichen Problemen

Der Fachbereich Verkehrsrecht wird in unserer spezialisierten Kanzlei durch Rechtsanwalt Gerhard Strobl bearbeitet. Unsere Kanzlei hat Ihren Sitz in München, wir vertreten Sie jedoch deutschlandweit. Gerne können Sie auch Rechtsanwältin Kroner mit der Wahrung Ihrer Rechte in Anspruch nehmen.

Sie erreichen Rechtsanwalt Strobl telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 22 und Rechtsanwältin Kroner unter der Durchwahl 089 / 649 448 10.

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:

Unfallregulierung

Sie hatten einen Verkehrsunfall mit Ihrem Auto, als Radfahrer oder Fußgänger? Ihre Ansprüche sind bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners durchzusetzen, zunächst außergerichtlich, und - wenn notwendig - gerichtlich. Sie erhalten Beratung, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten sollten, damit Sie nicht auf Schadenspositionen sitzen bleiben, was z.B. bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens immer wieder vorkommen kann. Sie werden über den Umfang und die Höhe Ihrer Schadenersatzansprüche informiert, und über den Weg, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kostenhinweis: Sofern und soweit die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Schadenersatz zu zahlen hat, werden auch die Kosten Ihres Anwalts für seine Tätigkeit von dieser übernommen. Dennoch ist in diesen Fällen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll und hilfreich. Die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Kostendeckung übernehmen wir gerne für Sie.

Verkehrsstrafrecht

Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie wegen eines Verkehrsvergehens wie z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht oder fahrlässiger Körperverletzung? Ihre Rechte gegenüber den Behörden und Gerichten müssen gewahrt werden! Hier ist schnelle Kontaktaufnahme mit dem Anwalt geboten. Ihre Aussage gegenüber der Polizei z.B. kann später zu erheblichen Problemen führen. Eine anwaltliche Beratung kann Ihnen womöglich viel Ärger ersparen. Aber auch die Angemessenheit einer verhängten Strafe oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis lässt sich mit anwaltlichem Beistand besser überprüfen. Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen der Höhe der Geldstrafe oder der Dauer der verhängten Sperrfrist führt nicht selten zu Erfolgen.

Kostenhinweis:Auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts übernehmen wir gerne die Aufgabe, bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Kostendeckung nachzusuchen. Beachten Sie jedoch, dass die Rechtsschutzversicherung Ihre Leistung von Ihnen zurückverlangen kann, wenn Sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat verurteilt werden sollten. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir Sie gerne über die Höhe der Kosten auf, die auf Sie zukommen können.

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Sie haben von der Bußgeldbehörde wegen des Verdachts der Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit einen Anhörungsbogen bekommen oder bereits einen Bußgeldbescheid? Wir wahren Ihre Rechte gegenüber den Behörden und dem Gericht! Da bereits eine ungenaue Angabe von Ihnen im Anhörungsbogen später zu Problemen führen kann, schalten Sie uns am besten frühzeitig ein. Gegen einen Bußgeldbescheid muss, falls Sie damit nicht einverstanden sind, spätestens zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Rechtsanwalt Gerhard Strobl berät Sie gerne über die Erfolgsaussichten in Ihrer Bußgeldsache und vertritt Sie gewissenhaft im Einspruchsverfahren und einem evtl. folgenden Gerichtsverfahren.

Kostenhinweis: Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel auch die Kosten für ein Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Anfrage dort übernehmen wird natürlich gerne für Sie. Falls Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir Sie gerne über die Höhe der Kosten auf, die auf Sie zukommen können.

Führerscheinrecht

Die Fahrerlaubnis wurde Ihnen entzogen oder soll Ihnen entzogen werden, weil Sie angeblich wegen Trunkenheitsdelikten, 18 Punkten in Flensburg oder körperlicher bzw. geistiger Mängel nicht (mehr) zum Führen eines Fahrzeuges geeignet sind? Rechtsanwalt Gerhard Strobl hilft Ihnen, Ihre Rechte gegenüber den Behörden und Gerichten zu wahren. Es ist übrigens grundsätzlich auch möglich, eine Führerschein-Sperrfrist abzukürzen.

Im Verkehrsrecht gilt es, die Beweislage eingehend zu prüfen, um für Sie einen bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen bei Unfallregulierung, bei Ordnungswidrigkeiten und bei Verkehrsstraftaten direkte, schnelle und kompetente Hilfe.

In unserer Kanzlei in München erreichen Sie Rechtsanwalt Strobl unter der telefonischen Durchwahl 089 / 649 448 22 und Rechtsanwältin Kroner unter der Durchwahl 089 / 649 448 10.

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