Strafrecht

Straßenverkehr

Als Teilnehmer im Straßenverkehr ist niemand davor gefeit, durch eine kleine Unaufmerksamkeit, Ablenkung oder einen minimalen Sorgfaltsverstoß einen Verkehrsunfall auszulösen, der fatale Folgen haben kann. Jeder Autofahrer kann sich unversehens dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder gar der fahrlässigen Tötung ausgesetzt sehen.

Ist Alkohol im Spiel, wird dem Beschuldigten der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr gemacht.

Häufiger Tatvorwurf ist auch das unerlaubte Entfernens vom Unfallort, umgangssprachlich bezeichnet als Fahrerflucht. Viele Leute wissen schlichtweg nicht, dass es nicht ausreicht, einen Zettel mit Namen und Telefonnummer an einem versehentlich beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen, sondern dass den Schädiger eine Wartepflicht trifft und gegebenenfalls die Polizei verständigt werden muss.

Je nach Art und Schwere des Vorwurfs droht oftmals der Entzug der Fahrerlaubnis.

Das bloße Übersehen eines Verkehrszeichens oder einer roten Ampel, die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt, all diese Verkehrsverstöße können zur Ahndung wegen einer Ordnungswidrigkeit führen, so dass der Betroffene mit einer Geldbuße, mit einer Eintragung im Verkehrszentralregister und unter Umständen mit einem Fahrverbot rechnen muss.

Rechtsanwalt Strobl ist Ansprechpartner in allen Fragen zum Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Sie erreichen Rechtsanwalt Strobl telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 22.

Rechtsanwältin Kroner ist Ansprechpartnerin in allen Fragen zum Verkehrsstrafrecht.

Sie erreichen Rechtsanwältin Kroner telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 10.

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