








Wir vertreten Unfallopfer und Betroffene von Straftaten im Rahmen einer Nebenklage vor dem Strafgericht. Sinn und Ziel der Nebenklage ist der Opferschutz mit der Möglichkeit des direkten Schadenausgleichs.
Der Täter wird strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Opfer einer der in § 395 StPO genannten Straftaten sollten sich der strafrechtlichen Anklage als Nebenkläger anschließen. Auch nahe Angehörige des Opfers sind zur Nebenklage berechtigt.
Der Nebenkläger hat neben dem Akteneinsichtsrecht weitere besondere prozessuale Verfahrensrechte, aktiv an dem Verfahren teilzunehmen. Vor allem können Sie als Nebenkläger Rechtsmittel einlegen. Sie sind nicht mehr von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder des Strafgerichtes abhängig. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Strafe für die Straftat auch für angemessen halten.
Wo es Rechte gibt, da bestehen auch Pflichten - so hat der Nebenkläger die Kosten seines Nebenklageverfahrens selbst zu tragen. In der Regel werden jedoch dem Angeklagten im Falle seiner Verurteilung auch die Kosten der Nebenklage auferlegt.
Frau Rechtsanwältin Kroner oder Rechtsanwalt Gerhard Strobl vertreten sie in Ihrer Nebenklage. Sie bestimmen, ob Sie Genugtuung wünschen oder finanziellen Ausgleich – oder beides.
Kostenangst sollte Sie nicht von Ihrem Recht abhalten.
Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen kann Ihnen auch durch das Gericht ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt werden (vgl. § 397a StPO).
Es besteht auch die Möglichkeit, durch das Gericht für die Nebenklage Prozesskostenhilfe zu erhalten. Dazu muss der Nebenkläger für sich alleine seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können, oder ihm dies nicht zuzumuten sein. Zudem müssen die allgemeinen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe vorliegen.
Sie erreichen Rechtsanwalt Strobl telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 22.
Wollen Sie sich von Rechtsanwältin Kroner vertreten lassen, dann nutzen Sie die Durchwahl 089 / 649 448 10.
Wir vertreten Sie deutschlandweit.
