








Eine ganze Reihe von natürlichen und künstlichen Substanzen gelten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als illegale Substanzen. Hierzu gehören beispielsweise Cannabis, Opium, Kokain, Marihuana, Heroin, LSD, Amphetamine, Ecstasy, Methadon und Morphine.
Strafbar sind sowohl Besitz, Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Abgabe, Veräußerung, Erwerb und Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Die Gefahr, unversehens als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt zu werden - ob berechtigt oder unberechtigt - ist wesentlich größer als man denkt. Auch Unachtsamkeit, Sorgfaltsverstöße oder Verleumdungen können dazu führen, dass gegen Sie ermittelt wird. Wird Anzeige wegen einer Straftat erstattet, sind die Verfolgungsbehörden verpflichtet zu ermitteln, ob sich der Beschuldigte nun tatsächlich strafbar gemacht hat oder nicht.
Rechtsanwältin Kroner ist Ansprechpartnerin in allen Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht.
Sie erreichen Rechtsanwältin Kroner telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 10.
