Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Unter den so lapidar gefassten Begriff des allgemeinen Strafrechts fallen eine Vielzahl von Straftaten. Hierzu gehören unter anderem Körperverletzungsdelikte wie fahrlässige, vorsätzliche oder auch gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Raub, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder die Beleidigung.

Die Gefahr, unversehens als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt zu werden - ob berechtigt oder unberechtigt - ist wesentlich größer als man denkt. Auch Unachtsamkeit, Sorgfaltsverstöße oder Verleumdungen können dazu führen, dass gegen Sie ermittelt wird. Wird Anzeige wegen einer Straftat erstattet, sind die Verfolgungsbehörden verpflichtet zu ermitteln, ob sich der Beschuldigte nun tatsächlich strafbar gemacht hat oder nicht.

Rechtsanwältin Kroner ist Ansprechpartnerin in allen strafrechtlichen Fragen.

Sie erreichen Rechtsanwältin Kroner telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 10.

Seitenanfang
grafisches Element
Paragraf