Strafrecht

Adhäsionsverfahren

Wir vertreten Opfer und Betroffene von Straftaten vor dem Strafgericht, um die Ihnen entstandenen vermögensrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren geltend zu machen.

Der Täter wird strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche aus der Straftat können wir für Sie nach § 403 StPO in dem gegen den Täter geführten Strafverfahren geltend machen.

Als Betroffener einer Straftat steht man unter Schock. Eigene Ansprüche auf Schadensersatz, auf Schmerzensgeld, oder auf Herausgabe müssen nicht vergessen oder verdrängt werden. Das Gesetz kennt Ihre Sorgen. Wir setzen Ihre Zahlungsansprüche als Ihre Vertreter im Strafverfahren durch.

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten, im Zivilprozess oder im Strafprozess zu einem Ausgleich zu gelangen. Im Adhäsionsverfahren, also im Strafprozess, ist der Geschädigten z.B. beweisrechtlich etwas begünstigt.

Im Adhäsionsverfahren gibt es auch die Möglichkeit, durch das Gericht Prozesskostenhilfe zu erhalten. Es müssen dafür die allgemeinen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe gegeben sein.

Sie erreichen Rechtsanwalt Strobl telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 22.

Wollen Sie sich von Rechtsanwältin Kroner vertreten lassen, dann nutzen Sie die Durchwahl 089 / 649 448 10.

Wir vertreten Sie deutschlandweit.

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