








Sie erreichen Rechtsanwältin Kroner telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 10.
Bei einem Tatvorwurf aus dem Verkehrsstrafrecht, den Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei Betrug und als Vertreter Ihrer Nebenklage können Sie auch Rechtsanwalt Gerhard Strobl unter der Durchwahl 089 / 649 448 22 in Anspruch nehmen.
Wir vertreten Sie auf sämtlichen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und übernehmen sowohl Ihre Strafverteidigung als auch die Vertretung in Nebenklageverfahren.
Dabei engagieren wir uns gleichermaßen als Wahlverteidiger und – sofern ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt - als Pflichtverteidiger.
Die Schwerpunkte liegen dabei insbesondere im Allgemeinen Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, sowie im Verkehrsstrafrecht - und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
Oftmals ist es sinnvoll und für den Beschuldigten günstig, wenn der Verteidiger bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren tätig wird und auf eine Verfahrenseinstellung hinwirkt, so dass es gar nicht erst zu einer Anklageerhebung oder zum Erlass eines Strafbefehls kommt. Dabei ist es von großer Wichtigkeit, frühzeitig vom Inhalt der amtlichen Ermittlungsakte Kenntnis zu erlangen. Die Akteneinsicht wird nur dem Strafverteidiger, nicht jedoch dem Beschuldigten selbst gewährt.
Wir stehen Ihnen während der Dauer des gesamten Strafverfahrens, meist einer Phase größter psychischer Belastung, engagiert und einfühlsam zur Seite. Gleichzeitig erhalten Sie eine realistische Einschätzung der Möglichkeiten der Verteidigung und des zu erwartenden Strafmaßes.
Rechtsanwältin Kroner ist Ansprechpartnerin in allen strafrechtlichen Fragen. Eine Beratung ist auch in spanischer Sprache möglich.
Rechtsanwalt Strobl ist Ansprechpartner in allen Fragen des Verkehrsstrafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts, bei Betrugsvorwurf und als Vertreter Ihrer Nebenklage.
