








Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die spanische Sprache ist Frau Rechtsanwältin Kroner spezialisiert auf die Übersetzung juristischer Texte aus dem Spanischen ins Deutsche sowie auch in die spanische Sprache. Erst die Doppelqualifikation im juristischen und sprachlichen Bereich garantiert eine korrekte Übersetzung von anspruchsvollen Rechtstexten wie Urteilen, Verträgen, Urkunden, Gesetzestexten, notariellen Dokumenten, Testamenten, Zeugnissen etc. Nur in Kenntnis der juristischen Bedeutung bestimmter Fachbegriffe kann der Übersetzer die zutreffende Übersetzung wählen und womöglich folgenschwere Übersetzungsfehler vermeiden.
Selbstverständlich wird Ihre Übersetzung auch mit einem Beglaubigungsvermerk versehen, sofern Sie diesen benötigen.
Rechtsanwältin Kroner übernimmt auch Dolmetschtätigkeiten, insbesondere vor Gericht, bei Notarterminen oder beim Standesamt.
Die Preise für juristische Fachübersetzungen richten sich nach einem Zeilenpreis, welcher vom Schwierigkeitsgrad der Übersetzung abhängt. Der Mindestpreis pro angefangene Zeile beträgt
€ 1,25, für schwierige Fachtexte werden bis zu € 1,80 berechnet. Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt € 15,00.
Dolmetschleistungen werden mit mindestens € 55,00 pro angefangene Stunde veranschlagt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Gerne erhalten Sie nach Vorlage des zu übersetzenden Textes einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Sie erreichen Rechtsanwältin Kroner telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 10.
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