Kaufrecht

Autokauf

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragestellung rund ums das Thema Auto, insbesondere bei Problemen nach dem Autokauf von Neu- oder Gebrauchtwägen oder einer fehlgeschlagenen Reparatur.

Bei dem Thema Autokauf ist die Rechtssprechung recht unübersichtlich und teilweise auch überraschend. Wir helfen Ihnen, mobil zu bleiben. Oft bestehen zwischen Verkäufer und Käufer bereits aufgrund der Geschäftsgepflogenheiten Streitigkeiten, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, und seit wann. Im außergerichtlichen Bereich kann auch anwaltlich vermittelt werden.

Zur Feststellung der Höhe eines eventuellen Preisnachlasses können wir geeignete Sachverständige benennen zur Durchsetzung einer Wertminderung.

Leasingnehmern bieten wir vor Vereinbarung eines Leasingvertrages anwaltliche Prüfung und Abgleich der Rechtslage mit Ihren Vorstellungen an. Es wird oft übersehen, dass der Leasingvertrag dem Leasinggeber Vollamortisation bietet. Als Leasingnehmer gewähren Sie als Privastperson dem professionellen Leasinggeber Garantie! Das kann unangenehm werden, vor allem wenn Ihnen der Leasinggeber durch den Verkäufer Ihres Fahrzeuges vermittelt wurde. Und Sie nach dem Leasingvertrag alle Reparaturen in dessen Fachwerkstatt durchführen lassen müssen.

Bei Reparaturen gibt es oft Überraschungen wegen überlanger Reparaturdauer. Denn nach den vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe empfohlenen Reparaturbedingungen ist von der Werkstatt nur ein verbindlich bezeichneter Fertigstellungstermin einzuhalten. Und oft ist es schwer, bei überlanger Reparaturdauer ein Ersatzfahrzeug zu erhalten (oder die Kosten ersetzt zu bekommen).

Bei allen Widrigkeiten rund um das Thema Auto werden Sie durch Rechtsanwalt Gerhard Strobl in Ihren Rechten geschützt. Sie erreichen Rechtsanwalt Strobl unter der direkten Durchwahl 089 / 6494 4822.

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