Familienrecht

UNTERHALT

Eine der essentiellsten Fragen bei Trennung und Scheidung ist, wer an wen Unterhalt zu bezahlen hat und in welcher Höhe.

Einen Anspruch auf Unterhalt haben zunächst eigene Kinder. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich bei minderjährigen Kindern nach der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten sowie vom Alter des Kindes ab. Auch volljährige Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsanspruch.

Ehegatten, nichteheliche Mütter und Lebenspartner können Unterhalt verlangen, soweit sie nicht ausreichend für sich selbst sorgen können.

Der schlechter verdienende Ehegatte hat unter Umständen gegen den Besserverdienenden bis zur Scheidung einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach der Scheidung kommt ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in Betracht, wenn ein Ehegatte ein Kind betreut (Betreuungsunterhalt), wegen Alters oder Krankheit nicht arbeiten kann (Altersunterhalt bzw. Krankheitsunterhalt) oder sein Verdienst nicht ausreicht, um den Lebensstandard in der Ehe zu erreichen (Aufstockungsunterhalt).

Bei der Bemessung der Unterhaltshöhe werden in Bayern, ergänzend zur Düsseldorfer Tabelle, die Süddeutschen Leitlinien herangezogen.

Gerne beraten wir Sie zur Höhe des Unterhalts, der gezahlt werden muss bzw. gefordert werden kann.

Rechtsanwältin Kroner ist Ansprechpartnerin in allen unterhaltsrechtlichen Fragen.

Sie erreichen Rechtsanwältin Kroner telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 10.

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