Familienrecht

UMGANGSRECHT

Bei einer Trennung der Eltern sind häufig die Kinder die Leidtragenden. Oftmals streiten die Eltern erbittert darüber, wann das Kind sich bei welchem Elternteil aufhalten darf.

Das Gesetz gibt dem Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Umgekehrt ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Auch Großeltern, Geschwistern, Stiefeltern und Pflegeeltern kann ein Umgangsrecht mit dem Kind zustehen, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht.

Die Häufigkeit der Besuche und die Ausgestaltung des Umgangs, ob mit oder ohne Übernachtung, hängt vom Alter des Kindes und seinem Entwicklungsstand ab.

Ein Elternteil, der dem anderen trotz gerichtlicher Anordnung den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verweigert, kann beispielsweise mit Zwangsmaßnahmen zur Einhaltung des Umgangs „gezwungen“ werden.

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung und Ausgestaltung des Umgangsrechtes mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und mit der gebotenen Rücksicht auf die Belange Ihres Kindes.

Rechtsanwältin Kroner ist Ansprechpartnerin in allen Fragen zum Umgangsrecht.

Sie erreichen Rechtsanwältin Kroner telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 10.

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