








Eine Ehe kann nach deutschem Recht nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Laut Gesetz ist eine Ehe gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wiederherstellen.
Der Scheidung muss in der Regel eine mindestens einjährige Trennungszeit vorausgehen. Ein Scheidungsantrag kann vor Ablauf eines Trennungsjahres nur gestellt werden, wenn einem Ehegatten das Abwarten des Trennungsjahres nicht zuzumuten ist (sog. Härtescheidung). Eine Trennung kann auch innerhalb einer Wohnung erfolgen, wenn die Ehegatten getrennt schlafen und wirtschaften, einkaufen, kochen etc.
Das Scheitern der Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben und beide mit der Scheidung einverstanden sind.
Nach dreijährigem Getrenntleben gilt die Ehe als zerrüttet, ohne dass es weiterer Beweise bedarf. Die Ehe wird sodann auch geschieden, wenn der andere Ehegatte der Scheidung widerspricht.
Haben sich die Ehegatten über Scheidung und Scheidungsfolgen – insbesondere Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Ehewohnung und Hausrat - verständigt, muss sich nur einer der Ehegatten im Scheidungstermin anwaltlich vertreten lassen. Der Vorteil der so genannten einvernehmlichen Scheidung ist im Gegensatz zur streitigen Scheidung, bei der beide Parteien zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten sein müssen, die Kostenersparnis für einen zweiten Rechtsanwalt.
Falls die Ehegatten nicht beide deutsche Staatsangehörige sind, kommt unter Umständen eine Scheidung nach dem gemeinsamen Heimatrecht der Ehegatten in Betracht. Die Voraussetzungen einer Scheidung nach ausländischem Recht unterscheiden sich teilweise deutlich von den Scheidungsvoraussetzungen nach deutschem Recht.
Unsere Beratung beinhaltet selbstverständlich auch die Prüfung, welche Rechtsordnung im speziellen Fall anwendbar ist.
Rechtsanwältin Kroner ist Ansprechpartnerin in allen Fragen zu Scheidung und Folgesachen.
Sie erreichen Rechtsanwältin Kroner telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 10.
