ARBEITSRECHT

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der Bereich Arbeitsrecht wird in unserer Kanzlei durch Rechtsanwalt Andreas Reicheneder bearbeitet.

Sie erreichen Rechtsanwalt Reicheneder telefonisch unter der Durchwahl 089 / 649 448 15.

Das Arbeitsrecht ist besonders stark gekennzeichnet durch eine ständig veränderte Gesetzgebung und Rechtsprechung. Gerade im Arbeitrecht macht sich daher die frühzeitige Einschaltung eines kompetenten Anwalts bezahlt. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt und keine Fristen versäumt werden.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Damit besteht Einblick in die notwendigen taktischen Überlegungen beider Seiten.

Neben den individualarbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden dabei auch kollektivarbeitsrechtliche Streitigkeiten wie z.B. Fragen des Betriebsverfassungsrechts abgedeckt. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören daher insbesondere:

Umfassende Interessenvertretung bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen Streitigkeiten im laufenden Arbeitsverhältnis Arbeitszeugnis Prüfung und Erstellung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen Betriebsverfassungsrecht

 

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